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   OLG Hamburg, 28.11.1997 - 14 U 34/97   

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OLG Hamburg, 28.11.1997 - 14 U 34/97 (https://dejure.org/1997,7070)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.11.1997 - 14 U 34/97 (https://dejure.org/1997,7070)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. November 1997 - 14 U 34/97 (https://dejure.org/1997,7070)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 1998, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95

    Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung

    Denn nach dem derzeitigen Stand der medizinischen und biomechanischen Forschung ist eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung von bis zu 10 km/h unter biomechanischen Aspekten nicht geeignet, eine HWS-Schädigung hervorzurufen; dies hat der vom Senat beauftragte medizinische Sachverständige, der Orthopäde Privatdozent Dr. C. auf Seite 20 - 27 seines überzeugenden Gutachtens vom 15. Februar 1999 nachvollziehbar dargelegt, wobei der Sachverständige sogar die "Harmlosigkeitsgrenze" bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von 11 km/h zieht; die sogenannte Harmlosigkeitsgrenze einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Fahrzeuges von 10 km/h ist auch in anderen Untersuchungen bestätigt worden und wird von der Rechtsprechung zunehmend anerkannt (vgl. KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 mit weiteren Nachweisen; Lemcke, r + s 1996, 445).

    b) Für den Beweis der Ursächlichkeit des Unfalls für die Rechtsgutverletzung, also den Ersterfolg (haftungsbegründende Kausalität), gilt der Maßstab des § 286 ZPO (BGH NJW 1998, 3417; OLG Hamm VersR 1999, 990; OLG Hamburg r + s 1998, 63; KG VersR 1997, 1416; OLG Düsseldorf r + s 1997, 457); das bedeutet, dass das Gericht nicht nur von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit, sondern von der Wahrheit der behaupteten Tatsache zu überzeugen ist; hierfür genügt ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass er Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

    dd) Allein der zeitliche Zusammenhang des Auftretens der Beschwerden und des Arztbesuchs des Sohnes der Klägerin mit dem Auffahrunfall am 1. September 1998 reicht zum Beweise der Unfallursächlichkeit der Kollision für ein HWS-Schleudertrauma vor dem Hintergrund der sicher bewiesenen Geschwindigkeitsänderung des angestoßenen Saab von 3, 6 km/h und einer wahrscheinlichen Geschwindigkeitsänderung von 5 bis 6 km/h (vgl. Gutachten R. Seite 10, Bd. II, Bl. 56) nicht aus (so auch OLG Hamburg, r + s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990, 991; vgl. auch OLG Hamm, r + s 1998, 325: Bei kollisionsbedingter Geschwindigkeitsänderung von 6 km/h ist aus orthopädischer Sicht eine Schädigung der Halswirbelsäule nicht vorstellbar; der BGH hat die Revision durch Beschluss vom 13. Januar 1998 - VI ZR 94/97 - nicht angenommen).

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2005 - 1 U 11/05

    HWS-Distorsion durch Auffahrunfall im Niedergeschwindigkeitsbereich

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats genügt zum Nachweis einer unfallbedingten Verletzung der Halswirbelsäule der Befund der Steilstellung nicht (so auch OLG Hamburg r+s 1998, 63).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2005 - 1 U 176/03

    Schadenersatzanspruch wegen unfallbedingter Verletzungen bei vorhandener

    b) Von einem Teil der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderungen bis zu 10 km/h seien völlig harmlos und in Bezug auf Beeinträchtigungen der Wirbelsäule unschädlich (OLG Hamm r + s 2000, 153; KG r + s 2000, 151; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Karlsruhe ZfS 1998, 375; OLG Frankfurt ZfS 1999, 516; vgl. die Rechtsprechungsübersicht bei Dannert, ZfS 2001, 3, 7).
  • OLG Celle, 13.12.2001 - 14 U 102/00

    Halswirbelverletzung durch Verkehrsunfall; Kausalität; Verletzung der

    Der Senat verkennt nicht, dass in der Rechtssprechung (vgl. OLG Hamm, r + s 2000, 153; OLG Hamburg, r + s 1998, 63; OLG Karlsruhe ZfS 1998, 375, LG Amberg, r + s 1996, 443; AG Winsen, r + s 1996, 442) zum Teil davon ausgegangen wird, dass bei einer kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung von unter 10 km/h normalerweise keine Halswirbelsäulenverletzung eintreten können.
  • OLG Köln, 26.07.2001 - 7 U 188/99

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines HWS-Schleudertraumas durch einen

    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde - bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990; KG VersR 2001, 597).
  • OLG Köln, 17.05.2001 - 7 U 188/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Schon diese letzte Annahme ist allerdings unrichtig, denn die "Harmlosigkeitsgrenze" von Geschwindigkeitsänderungen, die nicht mehr zu einem HWS-Trauma führen können, liegt - wie in der Rechtsprechung mehrfach entschieden wurde bei 10 bis 11 km/h, keinesfalls aber erst bei 20 km/h (vgl. etwa KG VersR 1997, 1416 ; OLG Hamburg r+s 1998, 63; OLG Hamm VersR 1999, 990 ; KG VersR 2001, 597).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - 1 U 176/03
    b) Von einem Teil der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderungen bis zu 10 km/h seien völlig harmlos und in Bezug auf Beeinträchtigungen der Wirbelsäule unschädlich (OLG Hamm r + s 2000, 153; KG r + s 2000, 151; OLG Hamburg r + s 1998, 63; OLG Karlsruhe ZfS 1998, 375; OLG Frankfurt ZfS 1999, 516; vgl. die Rechtsprechungsübersicht bei Dannert, ZfS 2001, 3, 7).
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    auf Schmerzensgeld etc. - abgewiesen werden muss (vgl. z. Bsp.: OLG Düsseldorf r+s 1997, 457 (458); OLG Karlsruhe NZV 1998, 173; OLG Hamburg r+s 1998, 63 (64); OLG Hamm OLG-Report 1998, 313 (314) und r+s 1998, 326 und NJW 2000, 878 (879) und NZV 2001, 468; Kammergericht NJW 2000, 877 (878) = NZV 2000, 163 (bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 23.05.2000 - VI ZR 376/99); LG Hildesheim NZV 2001, 305 Lemcke NZV 1996, 337 (338); vgl. auch: BGH VersR 1991, 437 (438)).
  • LG Osnabrück, 11.08.1999 - 1 S 595/99

    Anforderungen an die Führung des Nachweises einer Verletzung infolge eines

    Diese Vermutungsgrundlage wird durch die Fülle der in den letzten Jahren ergangenen Entscheidungen widerlegt, nach denen bei kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderungen im Bereich bis etwa 10 km/h eine unfallursächliche Verletzung der Halswirbelsäule nicht feststellbar war (vgl. z.B. LG Stuttgart R + S 1996, 442; AG Winsen R + S 1996, 442; KG VersR 1997, 1416; AG Essen VersR 1997, 1415; AG Hamburg-Harburg Vers 1997, 1415; OLG Hamburg R + S 1998, 63).
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